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Datum
02.10.2020

Altersvorsorge für Selbstständige

Die Regierung möchte Selbstständige besser absichern. Die Coronakrise hat die Notwendigkeit nochmal deutlich gezeigt. Schon jetzt können Freiberufler und Unternehmer aktiv werden.

Altersvorsorge für Selbstständige
(Westend 61/GettyImages)

Eine bessere Absicherung für Selbstständige im Alter – dieses Ziel steht schon länger auf der Agenda von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Handlungsbedarf sieht der Politiker jedoch gerade dringender denn je. Die Coronakrise habe vielen Freiberuflern oder Unternehmern verdeutlicht, wie schlimm es sei, im Alter nicht richtig versorgt zu sein. Erklärtes Ziel der Regierung ist, die Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung noch in dieser Legislaturperiode zu regeln.

Selbstständig – auch in Sachen Vorsorge

So oder so ist es ratsam, sich frühzeitig mit der finanziellen Absicherung für das Alter auseinanderzusetzen – am besten direkt mit dem Start in die Selbstständigkeit. Die Finanzplanung für den Ruhestand sollte automatisch zur Betriebsplanung dazu gehören. Und auch in Krisenzeiten sollten die laufenden Rücklagen fürs Alter nicht das erste sein, was der Selbstständige einspart.

Wie die Regierung die Selbstständigen konkret zur Absicherung bringen möchte, steht im Detail noch nicht fest. Letztlich kann jeder aber bereits heute anfangen. Die folgenden Bausteine stehen bereit:

Basis-Rente

Die Basis-Rente wurde 2005 extra mit Blick auf die Zielgruppe Selbständige konzipiert. Das ist sozusagen das privatwirtschaftliche Pendant zur gesetzlichen Rente. Die Beitragshöhe legen die Sparer selbst fest und können auch entscheiden, ob sie monatlich, jährlich oder einmalig zahlen möchten. Es gibt die Basis-Rente als klassische oder fondsgebundene Variante sowie als Kombinationen (Hybridmodelle) mit und ohne Beitragsgarantien.

Die Basis-Rente leistet abhängig vom eingezahlten bzw. dem zu Rentenbeginn verfügbaren Kapital. Die Sparer profitieren später von einer lebenslangen monatliche Rente.

Die Beiträge für die Altersvorsorge, die der Basisabsicherung dient, können die Sparer als Sonderausgaben absetzen. Dazu gehören die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, für berufsständische Versorgungswerke sowie die Basis-Rente. 2020 sind 90 Prozent von maximal 25.046/50.092 Euro Beiträgen (Singles/Verheiratete) absetzbar. Der abziehbare Anteil steigt jährlich an – bis im Jahr 2025 der Maximalbetrag komplett steuerlich geltend gemacht werden kann.

Im Gegenzug wird die spätere Rente besteuert. Wer in diesem Jahr in Rente geht, muss 80 Prozent versteuern. Der Anteil steigt ebenfalls von Jahr zu Jahr bis 2040 dann 100 Prozent erreicht sind.

Tipp: Die Basis-Rente lässt sich mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) verbinden. Der Fiskus akzeptiert in diesen Fällen sowohl den Renten- als auch den BUZ-Beitrag.

Private Rentenversicherung

Neben der Basis-Rente können Selbstständige auch eine „normale“ private Rentenversicherung abschließen. Anders als bei der Basis-Rente dürfen sich die Sparer hier zwischen der lebenslangen Rente oder einer Kapitalauszahlung am Ende der Laufzeit entscheiden.

Die Beiträge zu diesen Policen lassen sich zwar nicht steuerlich absetzen. Dafür werden sie im Alter niedriger besteuert. Es schlägt nämlich nur ein vom Alter bei Renteneintritt abhängiger Ertragsanteil steuerlich zu Buche. Wer etwa mit 67 in den Ruhestand wechselt, muss lediglich 17 Prozent der Privatrente versteuern.

Auch die private Rentenversicherung gibt es in verschiedenen Varianten – passend zur jeweiligen Risikomentalität. Mehr und mehr setzen sich dabei Modelle mit „neuen Garantien“ durch.

Riester-Rente

In bestimmten Fällen können Freiberufler und Selbstständige auch eine staatlich geförderte Riester-Rente abschließen. Das gilt zum Beispiel für jene, die über die Künstlersozialkasse Pflichtbeiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

Mittelbar können sie darüber hinaus über ihren Ehepartner riestern. Voraussetzung: Dieser hat einen eigenen Riester-Vertrag. Um die Grundzulage von 175 Euro zu erhalten, muss der Freiberufler mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr zahlen.

Möglichst flexibel bleiben

Bei Angestellten fließt das Gehalt Monat für Monat in gleicher Höhe auf das Konto. Selbstständige können hingegen weniger gut planen – das Einkommen hängt stark von der Auftragslage ab. Genau aus dem Grund ist es für Freiberufler und Unternehmer besonders wichtig, dass ihre Vorsorge möglichst flexibel ist.

Im besten Fall ermöglichen die Versicherungsbedingungen, dass sie auch zwischendurch mal zusätzliches Geld einzahlen können und umgekehrt in Krisenzeiten Überbrückungsmöglichkeiten haben. Genau auf solche Punkte achten die MLP Berater, wenn sie gemeinsam mit ihren Kunden individuell passende Vorsorgekonzepte zusammenstellen.

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